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Laut österreichischer Verpackungs-Verordnung sind Abpacker und Händler verpflichtet, Verpackungen und Verpackungsabfälle zurückzunehmen. Sollte dies technisch nicht möglich sein,  können Unternehmen ihre dies bezüglichen Verpflichtungen z.B. durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung und die Entrichtung von Lizenzentgelten auf die ARA AG übertragen.

Lizenzentgelte errechnen sich nach anfallenden Verpackungsmengen, und müssen je nach Verpackungvolumina pro Monat, pro Quartal oder pro Jahr am 15. des jeweiligen Folgemonats an die ARA AG gemeldet und entrichtet werden.


Lizenzpartner können sein:

 
Unser Leistungsangebot:
Verarbeitung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Unterlagen können in Papierform per Post, gescannt als pdf oder als Excel-Datei elektronisch übermittelt werden.
Wir garantieren unseren Kunden vollen Datenschutz!

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