ARA-Meldungen
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Laut österreichischer Verpackungs-Verordnung sind Abpacker und
Händler verpflichtet, Verpackungen und Verpackungsabfälle
zurückzunehmen. Sollte dies technisch nicht möglich sein,
können Unternehmen ihre dies bezüglichen Verpflichtungen z.B. durch
den Abschluss einer Lizenzvereinbarung und die Entrichtung von
Lizenzentgelten auf die ARA AG übertragen.
Lizenzentgelte errechnen sich nach anfallenden
Verpackungsmengen, und müssen je nach Verpackungvolumina pro Monat,
pro Quartal oder pro Jahr am 15. des jeweiligen Folgemonats an die
ARA AG gemeldet und entrichtet werden.
Lizenzpartner können sein:
- Importeure und Händler: Unternehmen, die Verpackungen bzw.
Packhilfsmittel oder verpackte Produkte importieren bzw. damit
handeln
- Abfüller bzw. Abpacker: Unternehmen, die Waren oder Güter in
Verpackungen abfüllen, abpacken oder mit Verpackungen in
Verbindung bringen, um sie zu lagern oder abzugeben.
- Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb Österreichs haben und
verpackte Waren bzw. Verpackungen nach Österreich liefern, haben
ebenfalls die Möglichkeit Lizenzpartner der ARA zu werden.
Unser Leistungsangebot:
Verarbeitung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Unterlagen können in Papierform per Post, gescannt als pdf oder als
Excel-Datei elektronisch übermittelt werden.
- Erfassung der Verpackungsmengen und entsprechender Tara
- EDV-Verarbeitung lt. Vorgaben der ARA-AG
- Termingerechte Monats-, Quartals- bzw. Jahresmeldungen an die
ARA AG
- Meldebestätigungen zur Auswahl:
- Meldedaten auf Papier per Postversand
- Meldedaten als PDF per Email
- Rechnungslegung: zugleich mit Meldebestätigung, pro Monat,
Quartal oder Jahr
Wir garantieren unseren Kunden vollen Datenschutz!
Kontaktieren Sie uns für ein massgeschneidertes Angebot: office@agesa.at