Meldungen zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Startseite . . . Intrastat . . . Grenzüberschreitende DL . . . ARA
Kontakt-Impressum


Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 fielen einige Gebühren und Steuern weg, allerdings kam für die Errechnung des Bruttonationalproduktes (BNP) einiges an Administration dazu z.B.:

Die Erhebung grenzüberschreitender DIENSTLEISTUNGEN an das österreichische statistische Zentralamt (ÖSTAT)


Eingangsbereich der Statistik Austria


Grenzüberschreitende DIENSTLEISTUNGEN, z.B. Personalbereitstellungen, Reparaturarbeiten, Reisekosten, Garantieleistungen, Werbung, aber auch Provisionen, werden pro Quartal für Dienstleistungsimporte und -exporte, gegliedert nach Partnerländern und Art der Dienstleistung, erhoben.


Auskunftspflicht:
Die Auskunftspflicht bezieht sich auf jene Unternehmen, die ihren Firmensitz im Inland haben und die den gesetzlich definierten Schwellenwert von jährlich 500.000 Euro (jeweils Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte) erreichen bzw. überschreiten.

Allenfalls tritt die Meldepflicht mit jenem Quartal in Kraft, in dem im Laufe des Kalenderjahres der Schwellenwert erreicht oder überschritten wird.

 
Unser Leistungsangebot:
Verarbeitung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Unterlagen können in Papierform per Post, gescannt als pdf oder als Excel-Datei elektronisch übermittelt werden.
Wir garantieren unseren Kunden vollen Datenschutz!

Kontaktieren Sie uns für ein massgeschneidertes Angebot: office@agesa.at