Meldungen zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen
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Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 fielen einige Gebühren und
Steuern weg, allerdings kam für die Errechnung des
Bruttonationalproduktes (BNP) einiges an Administration dazu z.B.:
Die Erhebung grenzüberschreitender DIENSTLEISTUNGEN an das
österreichische statistische Zentralamt (ÖSTAT)
Grenzüberschreitende DIENSTLEISTUNGEN, z.B.
Personalbereitstellungen, Reparaturarbeiten, Reisekosten,
Garantieleistungen, Werbung, aber auch Provisionen, werden pro
Quartal für Dienstleistungsimporte und -exporte, gegliedert nach
Partnerländern und Art der Dienstleistung, erhoben.
Auskunftspflicht:
Die Auskunftspflicht bezieht sich auf jene Unternehmen, die ihren
Firmensitz im Inland haben und die den gesetzlich definierten
Schwellenwert von jährlich 500.000 Euro (jeweils
Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte) erreichen bzw.
überschreiten.
Allenfalls tritt die Meldepflicht mit jenem Quartal in Kraft, in dem
im Laufe des Kalenderjahres der Schwellenwert erreicht oder
überschritten wird.
Unser Leistungsangebot:
Verarbeitung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Unterlagen können in Papierform per Post, gescannt als pdf oder als
Excel-Datei elektronisch übermittelt werden.
- Erstellung entsprechender, länderspezifischer Datensätze
- Zuordnungen nach Art der jeweiligen Dienstleistungen
- Fristgerechte Meldung an das ÖSTAT
- Meldebestätigungen zur Auswahl:
- Meldedaten auf Papier per Postversand
- Meldedaten als PDF per Email
- Rechnungslegung: pro Quartal zugleich mit Meldebestätigung
Wir garantieren unseren Kunden vollen Datenschutz!
Kontaktieren Sie uns für ein massgeschneidertes Angebot: office@agesa.at