Intrastat-Meldungen
Startseite . . .
Intrastat . . . Grenzüberschreitende
DL . . . ARA
Kontakt-Impressum
Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 fielen einige Gebühren und
Steuern weg, allerdings kam für die Errechnung des
Bruttonationalproduktes (BNP) einiges an Administration dazu z.B.:
Die INTRASTAT-MELDUNGEN an das österreichische statistische
Zentralamt (ÖSTAT)
Intrastat-Meldungen müssen monatlich bis zum 15. des
Folgemonats erstellt werden und beziehen sich auf den
Warenverkehr, Importe sowie Exporte, innerhalb der EU-Länder.
Die Meldungen betreffen Waren, welche innerhalb der EU erzeugt
werden, oder die in einem anderen EU-Staat aus Drittländern
importiert und dort auch verzollt wurden.
Auskunftspflicht:
Die Auskunftspflicht bezieht sich auf jene Unternehmen, die ihren
Firmensitz im Inland haben und die den gesetzlich definierten,
jährlichen Schwellenwert von 750.000 Euro (jeweils Warenexporte bzw.
Warenimporte) erreichen bzw. überschreiten.
Allenfalls tritt die Meldepflicht mit jenem Quartal in Kraft, in dem
im Laufe des Kalenderjahres der Schwellenwert erreicht oder
überschritten wird.
Unser Leistungsangebot:
Verarbeitung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Unterlagen können in Papierform per Post, gescannt als pdf oder als
Excel-Datei elektronisch übermittelt werden.
- Tarifnummernkontrolle lt. EU Auflagen
- Kriterienbearbeitung lt. EU Auflagen
- EDV-Verarbeitung lt. ÖSTAT Vorgaben
- Termingerechte Meldungen an das ÖSTAT
- Meldebestätigungen zur Auswahl:
- Meldedaten auf Papier per Postversand
- Meldedaten als PDF per Email
- Rechnungslegung: monatlich zugleich mit Meldebestätigung
Wir garantieren unseren Kunden vollen Datenschutz!
Kontaktieren Sie uns für ein massgeschneidertes Angebot: office@agesa.at