Intrastat-Meldungen

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Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 fielen einige Gebühren und Steuern weg, allerdings kam für die Errechnung des Bruttonationalproduktes (BNP) einiges an Administration dazu z.B.:

Die INTRASTAT-MELDUNGEN an das österreichische statistische Zentralamt (ÖSTAT)


Eingangsbereich der Statistik Austria


Intrastat-Meldungen müssen monatlich bis zum 15. des Folgemonats erstellt werden und beziehen sich auf den  Warenverkehr, Importe sowie Exporte, innerhalb der EU-Länder.  Die Meldungen betreffen Waren, welche innerhalb der EU erzeugt werden, oder die in einem anderen EU-Staat aus Drittländern importiert und dort auch verzollt wurden.


Auskunftspflicht:
Die Auskunftspflicht bezieht sich auf jene Unternehmen, die ihren Firmensitz im Inland haben und die den gesetzlich definierten, jährlichen Schwellenwert von 750.000 Euro (jeweils Warenexporte bzw. Warenimporte) erreichen bzw. überschreiten. 

Allenfalls tritt die Meldepflicht mit jenem Quartal in Kraft, in dem im Laufe des Kalenderjahres der Schwellenwert erreicht oder überschritten wird.

 
Unser Leistungsangebot:
Verarbeitung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Unterlagen können in Papierform per Post, gescannt als pdf oder als Excel-Datei elektronisch übermittelt werden.
Wir garantieren unseren Kunden vollen Datenschutz!

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